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Todesfall – was nun?

Todesbescheinigung

Im Sterbefall ist unverzüglich ein Arzt zur Feststellung des Todes und der Todesursache zu verständigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus.

Anmeldung zur Bestattung

Der Sterbefall ist bei einem Standesamt anzuzeigen, dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt. In der Regel wird ein Bestattungsunternehmen eigener Wahl beigezogen. Das zuständige Pfarramt ist zu benachrichtigen, ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer zu vereinbaren, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Mit dem Pfarramt, der Friedhofsverwaltung und dem Bestattungsunternehmen werden Termin und Art der Bestattung festgelegt und der Grabplatz gewählt.

Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst der Gemeinde. Sie kann in der Regel nur Angehörigen der evangelischen Kirche gewährt werden. Ungetaufte Kinder evangelischer Eltern, frühverstorbene Kinder, bei denen die Nottaufe nicht mehr möglich war, und Totgeborene haben ein Anrecht darauf, kirchlich bestattet zu werden.

Wünschen die Angehörigen von Verstorbenen, die nicht Mitglied der Kirche waren, die kirchliche Bestattung, so soll dieser Wunsch ausführlich mit der Pfarrerin, dem Pfarrer besprochen werden. Die Entscheidung eines Menschen, der Kirche nicht angehören zu wollen, muss ernst genommen werden. Andererseits soll der Wunsch der Angehörigen nach biblischer Verkündigung, Fürbitte und Begleitung respektiert werden. Diese Spannung kann nur gemeinsam aufgelöst werden. Ist eine kirchliche Bestattung nicht möglich, kann eine andere Form der kirchlichen Begleitung gefunden werden.

Hat sich ein Mensch selbst das Leben genommen, dann ist der Trost, den eine kirchliche Bestattung geben kann, besonders notwendig. Die kirchliche Begleitung der Angehörigen ist besonders geboten.

Traueranzeige

Sie sagt viel über die Beziehung zum Verstorbenen. In der Traueranzeige drückt sich auch die eigene Sicht des Lebens und des Todes aus; dazu gehört für Christen das Zeichen des Kreuzes und ein biblisches Wort.

Diese Texte stammen aus dem Evangelischen Gesangbuch Nr. 831 f. Weitere Informationen finden sie dort oder unter http://www.bayern-evangelisch.de/.